Allgemeine Geschäftsbedigungen Verein Hochzeitsmesse Solothurn für Aussteller:in

Vielen Dank für das Interesse und das uns entgegengebrachte Vertrauen. 
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Diese gelten ohne explizite anderslautende individuelle Vereinbarung für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Kundschaft und dem Verein Hochzeitsmesse Solothurn.

Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich des Vereins. Der Verein besitzt und betreibt die Plattform www.solothurnerhochzeitsmesse.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Hochzeitsmesse Solothurn.

Vertragsabschluss Die Anmeldefrist läuft vom 1. Februar 2023 bis zum 31. März 2023. 
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz des Austeller:invertrages, inkl. des gebuchten Standes seitens Aussteller:in zustande. Ausstellende müssen eine Haftpflichtversicherung mit der Anmeldung einreichen. Die Versicherung muss Schäden am Stand oder an der Einrichtung decken. 

Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung dieses Anmeldeformulars
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung als Aussteller:in. 
Ausstellende erhalten in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt dieser Anmeldung wird der definitiv zugeteilte Stand separat bestätigt. Mit der Bestätigung wird der Ausstellendevertrag in allen Teilen rechtskräftig. Die Standmiete muss nach Bestätigung der Anmeldung innert 20 Tagen erfolgen. Bei zu später Einzahlung verfällt die Anmeldung. 

Preise Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.) und weiter allfälliger Steuern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.solothurnerhochzeitsmesse.ch oder gemäss schriftlicher Vereinbarung. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. 

Bezahlung Es ist keine Anzahlung erforderlich. Der Aussteller ist verpflichtet, den Betrag innert 20 Tagen nach erfolgter Bestätigung zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, ist eine Teilnahme an der Solothurner Hochzeitsmesse nicht möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Nichterfüllung des Zahlungstermins den Standplatz anderweitig zu vergeben,
der Gesamtbetrag ist – siehe Stornierungsbedingungen – trotzdem fällig. Dem Verein steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern. 

Dienstleistungserbringung Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der Verein ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung als Aussteller:in. Die Vergabe der Standplätze erfolgt zudem durch die Veranstalterin.

Pflichten der Ausstellenden: Aussteller:in bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Die Kundschaft erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und aktuell sind.
- Der/Die Aussteller:in sorgt selbst für Standaufbau, Standdekoration, mögliche Standbeleuchtung und Standabbau.
- Frühzeitiger Abbau des Messestandes durch den Aussteller wird durch den Veranstalter mit einer Vertragsstrafe von CHF 200.00 belegt.
- Jede/r Aussteller:in muss eine Haftpflichtversicherung mit der Anmeldung einreichen. 

Die Versicherung muss allfällige Schäden am Stand oder an der Einrichtung decken. 

- In der Standgebühr inkludiert sind: Betreuung vor- und während der Messeveranstaltung, Strom- und Wasserverbrauch, Endreinigung und Werbemassnahmen zur Bekanntgabe der Hochzeitsmesse durch den Verein.
- Es ist ausdrücklich nicht gestattet, für Fremdfirmen in irgendeiner Form zu werben.
- Die Waren/Dienstleistungen und Werbematerial für die jeweilige Branche dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Ausstellungsplatzes verteilt werden.
- Mit der Standbuchung wird zur Kenntnis genommen, dass während der Messe Fotos und Videos aufgenommen werden können, welche auf verschiedenen Kanälen veröffentlicht werden können. Das Standpersonal muss vorgängig durch den/die Aussteller:in darüber informiert werden.

Haftungsausschluss durch Verein
Die Veranstalterin haftet nicht für Diebstahl und Sachbeschädigungen am Messestand. Ausstellende handeln auf eigene Verantwortung. Ausstellende haften für durch ihn/ihr verursachte Schäden selbst. Jede/r Aussteller:in muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. 

Rücktritt/Ausschluss Dem/Der Aussteller:in steht das Recht zu, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Standbestätigung schriftlich und ohne Grundangabe von der Anmeldung zurückzutreten. Bei Absage nach veranstalterseitiger Bestätigung am 30. April 2023 wird 100% der Vertragssumme geltend gemacht. Die gleiche Regelung gilt auch, wenn der/die Aussteller:in durch vertragswidriges Verhalten (z.B. Nichteinhaltung der reglementarischen Zahlungsbedingungen) Anlass zum Ausschluss von der Veranstaltung gibt.

Höhere Gewalt 

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferant:innen oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Pandemien, verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.

Die «Hochzeitsmesse Solothurn» ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund vor der Durchführung abzusagen, vorzeitig abzubrechen, zu verschieben oder den Betrieb den Umständen anzupassen. Muss die Veranstaltung aus wichtigem Grund abgesagt, vorzeitig abgebrochen, verschoben oder den Umständen angepasst werden, so ist «Die Hochzeitsmesse Solothurn» von ihren Leistungspflichten entbunden und der/die Aussteller:in haben weder einen Anspruch auf Erfüllung noch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadenersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, unter Abzug der bereits von den von der «Hochzeitsmesse Solothurn» erbrachten Aufwendungen im Zusammenhang mit der abgesagten Veranstaltung. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn höhere Gewalt, eine behördliche Anordnung (beispielsweise im Rahmen einer Pandemie) oder andere nicht von der «Hochzeitsmesse Solothurn» zu vertretende Umstände die ordentliche Durchführung der Veranstaltung verunmöglichen oder erschweren, oder wenn der «Hochzeitsmesse Solothurn» die Durchführung der Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen als nicht zumutbar erscheint.

Gewährleistung Der Verein bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.solothurnerhochzeitsmesse.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen, um die Website vor Eingriffen Dritter zu schützen.  Er garantiert jedoch nicht, dass die Website allzeit störungsfrei funktioniert und sämtliche Dateien und Verlinkungen schadfrei/virenfrei bleiben.

Änderungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Verein jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website in Kraft.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand 

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Vereins zuständig.